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Donnerstag, 21. August 2008 um 18:13 Uhr |
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Seite 1 von 2 Elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützte Begabtenförderungswerke bieten einer erlesenen Anzahl von Studierenden Stipendien und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Stipendien sind knapp und begehrt. Zahlreichen Geförderten dient die Förderung als Eintrittskarte in eine erfolgreiche Zukunft. Die Vorteile einer Förderung durch eines dieser elf Begabtenförderungswerke sind beachtlich. So gibt es eine monatliche Förderung, angelehnt an die Ausbildungsförderung nach Bafög, von maximal 525 Euro ( plus zehn Prozent ab WS 08/09) und ein zusätliches Büchergeld von 80 Euro monatlich.
Das besondere an dieser Förderung ist, dass sie nicht zurück gezahlt werden muss. Im Gegenzug zum Bafög muss also noch nicht ein mal die Hälfte der erhaltenen Förderung zurückgezahlt werden. Die Geförderten können von zahlreichen weiteren Möglichkeiten eines Stipendiums profitieren. So bieten fast alle Begabtenförderungswerke kostenlose Seminarveranstaltungen, Exkursionen und Fortbildungsmöglichkeiten an. Diese Förderungsart wird als ideelle Förderung bezeichnet. Studierende werden auch bei Auslandsaufenthalten unterstützt und gefördert und können kostenlose Sprachkurse absolivieren.
Das Begabtenförderungswerk bietet seinen Stipendiaten zumeist auch ein umfangreiches Netzwerk mit Vertrauensdozenten, Fachgruppen und Altstipendiaten. Somit kann für den Geförderten eine umfassende Betreuung gewährleistet werden und es können sich Möglichkeiten bezüglich Themen für Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und Praktika ergeben.
Die elf Begabtenförderungswerke umfassen ein breites Spektrum. So befinden sich parteinahe, gewerkschaftsnahe und konfessionelle Stiftungen im Portfolio.
Die Hürden für potentielle Bewerber sind recht hoch. So muss man als Bewerber häufig gute Noten, umfangreiches (gesellschaftspolitisches) Engagement und hohe Zielstrebigkeit vorweisen. Je nach Stiftung kann dann auch ein Parteibuch, eine Gewerkschaftsmitgliedschaft oder kirchliches Engagement von Vorteil sein. Das Bewerbungsverfahren unterscheidet sich von Stiftung zu Stiftung. So können im ersten Schritt potentielle Stipendiaten von Lehrern oder Professoren vorgeschlagen werden. Einige Stiftungen lassen auch direkte Bewerbungen zu. Hiernach sind oft Vorauswahlverfahren die Regel, wie beispielsweise Assesmentcenter oder Gutachtergespräche.
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