|
Donnerstag, 05. Februar 2009 um 22:13 Uhr |
Neben den elf staatlich geförderten Begabtenförderungswerken bieten noch hunderte weitere Stiftungen Stipendien für Studierende. Diese Stiftungen konzentrieren sich beispielsweise auf die Förderung von Studierenden in bestimmten Studienrichtungen oder fokussieren sich auf die Studierenden einer bestimmten Region.
Recht neu ist eine Stiftung aus Studienbeiträgen. Diese Form wurde bereits an der Fachhochschule Münster und der Universität Duisburg-Essen etabliert. Die Studienbeitragsstiftung "Stiftung für Qualität in Studium und Lehre" an der Fachhochschule Münster vergibt an eine Anzahl ausgewählter Studierender Stipendien in Höhe der dortigen Studienbeiträge. Diese betragen dort 500 Euro. Die Stiftung der Universität Duisburg-Essen vergibt bisher keine Stipendien. Sie konzentriert sich zunächst auf die Förderung von Projekten.
Das Hochschulgesetz in NRW ermöglicht es Hochschulen Studienbeiträge bis zu einer Höhe von 500 Euro zu erheben. Bis zu 20 Prozent dieser Studienbeiträge können in einer hochschuleigenen Stiftung angelegt werden. Aus den Erträgen (Zinsen) des Stiftungskapitals, welches in der Regel ungeschmälert erhalten werden muss, können Projekte oder eben auch Stipendien finanziert werden. Derart Stiftungen bieten für die Hochschulen noch den Vorteil, dass sie Zuwendungen von Gerichten in Form von Bussgeldern und Spenden erhalten können. Des weiteren können "Hinzustiftungen" getätigt werden.
Die Fachhochschule Münster vergibt aus den Erträgen des Stiftungkapitals Stipendien in Höhe der derzeitigen Studiengebühren dort. (500 Euro) Weitere (NRW)-Hochschulen haben ihr Interesse an gleichwertigen Stiftungen bekundet.
|