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Donnerstag, 05. August 2010 um 22:22 Uhr |
 Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung preist anonyme Bewerbungsverfahren als ein Mittel gegen Diskriminierungen von z.B. ethnischen Minderheiten und älteren Bewerbern an. Demnach sollen Bewerbungen keine Daten wie Namen, Alter und den Wohn- und Geburtsort enthalten. Hinzu kommt, dass die Bewerbungsunterlagen auch kein Foto enthalten sollen.
Ein erstes Pilotprojekt läuft u.a. unter Beteiligung des Kosmetikriesen L´Oreal an. Dieses anonymisierte Verfahren soll dadurch, dass es wenig Rückschlüsse auf die Person gibt, die Chancen von potentiell Benachteiligten erhöhen. Demnach soll die Qualifikation im Vordergrund stehen. Problematisch ist jedoch, dass die dominierende Mehrzahl der Arbeitgeber bereits seit eh und jeh auf die Qualifikation und die zu erwartende Leistungsfähigkeit der Bewerber abzielt. Weiterhin sind zahlreiche international operierende Großkonzerne wie auch mittelständische Betriebe aufgrund eines globalisierten Absatzmarktes und international(er)em Zielpublikum an der Einstellung von internationalen Mitarbeitern interessiert.
Das Schlagwort "Diversity Management", welches bei zahlreichen Unternehmen hoch im Kurs ist, umfasst jedoch nicht nur ausländische Bewerber sondern beispielsweise auch ältere Personen. Im Falle von "Diversity Management" kann man auch von positiver Diskriminierung sprechen. Doch bei einem anonymisierten Bewerbungsverfahren ist auch diese Form der gewünschten "Diskriminierung" nicht mehr möglich. Wie soll ein Arbeitgeber, der aufgrund der Zielgruppe seines Produkts einen älteren Arbeitnehmer einstellen möchte, dieses ohne Altersangabe bewerkstelligen? Diese und weitere Fragestellungen sind aufgrund des Auflebens der Diskussion berechtigt. Aus Bewerbersicht bedeuten umständlichere Bewerbungsverfahren natürlich auch lange Wartezeiten und kompliziertere Verfahren.
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